FRANKEN-CONSULTING · Digitalisierung & Rechnungsprozesse

E-Rechnungs-Check: Fristen, Ausnahmen und Prozessreife

Empfang, Ausstellung und automatisierte Verarbeitung sind unterschiedliche Aufgaben. Prüfen Sie einen konkreten Rechnungsfall und erkennen Sie, welche Übergangsregel oder Ausnahme zu klären ist.

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Dokumentierter Prüfstand: 30. September 2026. Wählen Sie den Empfänger und das Leistungsjahr. Der Vorjahresumsatz betrifft das ganze Unternehmen des Rechnungsausstellers. Öffentliche Auftraggeber und Auslandsfälle benötigen zusätzliche Regeln.

01 / Rechnungsfall

Pflichten und Übergangsregeln einordnen

02 / Umsetzung

Rechnungsprozess bewerten

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Die Tool-Funktion berechnet Ihre Eingaben im Browser und übermittelt sie nicht an FRANKEN-CONSULTING. Speicherung erfolgt nur, wenn Sie selbst eine Datei herunterladen. Allgemeine Website- und Hostingverarbeitung ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

Methodik / Grenzen

So entsteht Ihre Auswertung

Der regelbasierte Prüfpfad unterscheidet den inländischen B2B-Standardfall von B2C, B2G und grenzüberschreitenden Fällen. Abgefragt werden Kleinbetrags-, Kleinunternehmer-, Fahrausweis- und bestimmte Steuerbefreiungsfälle. Eine angegebene Ausnahme muss zur konkreten Leistung passen.

Ausstellung: allgemeine Übergangsregel bis Ende 2026; im Jahr 2027 verlängerte Regel bei Vorjahresumsatz bis einschließlich 800.000 €; gesonderte Übergangsregel für bestimmte EDI-Verfahren bis Ende 2027. Danach gilt im Standardfall die E-Rechnungspflicht. Empfangsfähigkeit für inländische Unternehmer besteht bereits seit 2025.

Der Prozessreife-Index umfasst sechs gleichgewichtete Selbsteinschätzungen mit 0–3 Punkten. Index = erreichte Punkte / 18 × 100; höher bedeutet besser vorbereitet. Er ersetzt weder eine Formatvalidierung noch eine steuerliche Prüfung.

Nach 90 Tagen warnt das Tool, dass der dokumentierte Rechtsstand aktualisiert werden muss. Es enthält keine automatische Gesetzesaktualisierung. Gesonderte Regelungen für Anzahlungen, Endrechnungen und Berichtigungen werden hier nicht abschließend beurteilt.

Häufige Fragen

Ist eine Rechnung als PDF eine E-Rechnung?

Ein einfaches PDF erfüllt allein nicht die Anforderung an ein strukturiertes Format. Geeignete hybride Formate können dagegen einen strukturierten Datenteil enthalten. Für den konkreten Fall sind Format und Profil zu prüfen.

Müssen Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen können?

Inländische Unternehmer müssen empfangsfähig sein; hierzu zählen grundsätzlich auch Kleinunternehmer. Ihre eigene Ausnahme bei der Ausstellung ist davon getrennt zu betrachten.

Reicht ein Postfach oder muss ich ein ERP kaufen?

Ein E-Mail-Postfach reicht grundsätzlich für den Empfang. Lesbarkeit, fachliche Prüfung und unversehrte Originalaufbewahrung müssen dennoch organisiert werden. Ein ERP kann Prozesse erleichtern, ist für diese Aussage aber keine pauschale Voraussetzung.

Aus dem Befund eine tragfähige Entscheidung machen

Wenn Sie die zugrunde liegenden Ursachen, Daten oder Umsetzungsschritte vertiefen möchten, kann FRANKEN-CONSULTING Sie dabei begleiten. Die vollständige Tool-Auswertung steht Ihnen unabhängig davon zur Verfügung.

Ergänzende Werkzeuge

Quellen und fachliche Grundlagen

Methodikversion 1.1 · geprüft am 30.09.2026 · FRANKEN-CONSULTING. Eigene Orientierungsindizes und Modellannahmen sind im Methodikabschnitt ausdrücklich gekennzeichnet.