FRANKEN-CONSULTING · Regulatorik & Kundenanforderungen
Nachhaltigkeits-Pflichten-Radar: Was müssen Sie tatsächlich prüfen?
Eine Kundenabfrage ist nicht automatisch eine gesetzliche Berichtspflicht. Ordnen Sie den geänderten EU-CSRD-Anwendungsbereich, den deutschen HGB-Standardpfad, Lieferkettensorgfalt und konkrete Anforderungen Ihrer Geschäftspartner getrennt ein.
Dokumentierter Prüfstand: 1. Oktober 2026. Das Tool liefert einen nachvollziehbaren Prüfpfad. Es erteilt keine pauschale Freistellung und nennt kein ungesichertes erstes Berichtsjahr. Sonderregime, Konzernfälle und die nationale Umsetzung müssen individuell geklärt werden.
Die Tool-Funktion berechnet Ihre Eingaben im Browser und übermittelt sie nicht an FRANKEN-CONSULTING. Speicherung erfolgt nur, wenn Sie selbst eine Datei herunterladen. Allgemeine Website- und Hostingverarbeitung ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
So entsteht Ihre Auswertung
Der EU-CSRD-Standardpfad prüft die mit Richtlinie (EU) 2026/470 geänderte Kombination: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Der Drittlandspfad prüft die genannten EU-Umsatzschwellen von mehr als 450 Mio. € beim Mutterunternehmen und mehr als 200 Mio. € bei der relevanten EU-Einheit; er entscheidet die Strukturvoraussetzungen nicht.
Der deutsche Standardpfad orientiert sich an der am Prüftag abgerufenen Fassung des § 289b HGB: große Kapitalgesellschaft nach § 267 Absatz 3 Satz 1, Kapitalmarktorientierung und mehr als 500 Beschäftigte. Größen- und Beschäftigtenmerkmale werden im einfachen Normalfall auch für das Vorjahr abgefragt. Neugründung, Umwandlung, Konzernbefreiungen, § 264a HGB sowie Banken und Versicherungen erfordern eine Einzelprüfung.
Für § 1 LkSG wird im deutschen Sitzfall mindestens 1.000 relevante inländische Beschäftigte geprüft. Geänderte Berichtskontrolle, gesetzlicher Anwendungsbereich und sonstige Sorgfaltspflichten sind unterschiedliche Fragen.
Die neue EU-CS3D-Größenkombination wird als künftiger Prüfbedarf angezeigt. Branchenbezogene Regeln wie CBAM, EUDR und produktspezifische Pflichten sind nicht abgedeckt. Nach 90 Tagen erscheint ein Hinweis auf den veralteten Prüfstand. Ein neues Datum darf erst nach Prüfung der Regeln eingetragen werden.
Häufige Fragen
Führt ein Großkunde automatisch zu einer eigenen CSRD-Pflicht?
Nein. Kunden-, Banken- und Ausschreibungsanforderungen können praktische oder vertragliche Aufgaben auslösen. Die eigene gesetzliche Berichtspflicht muss anhand des jeweiligen Anwendungsbereichs geprüft werden.
Warum gibt das Tool kein festes erstes Berichtsjahr aus?
Ein Datum erfordert mehr als Umsatz und Mitarbeiterzahl: Rechtskreis, nationale Umsetzung, Berichtswelle, Konzernstruktur, Befreiungen und zeitliche Größenmerkmale müssen zusammenpassen. Wo diese Voraussetzungen nicht verifiziert sind, wäre ein fixes Datum unzuverlässig.
Ist ein freiwilliger Bericht dennoch sinnvoll?
Wenn mehrere Kunden oder Banken dieselben Daten verlangen, kann ein proportionaler gemeinsamer Datenbestand Aufwand sparen. Wählen Sie den jeweils anwendbaren freiwilligen Standard und stimmen Sie den erforderlichen Umfang mit den Empfängern ab.
Aus dem Befund eine tragfähige Entscheidung machen
Wenn Sie die zugrunde liegenden Ursachen, Daten oder Umsetzungsschritte vertiefen möchten, kann FRANKEN-CONSULTING Sie dabei begleiten. Die vollständige Tool-Auswertung steht Ihnen unabhängig davon zur Verfügung.
Ergänzende Werkzeuge
Quellen und fachliche Grundlagen
- EUR-Lex · Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026
- Rat der EU · endgültige Billigung der Omnibus-I-Änderungen, 24.02.2026
- § 289b HGB · nichtfinanzielle Erklärung und Befreiungen
- § 267 HGB · Größenklassen und zeitliche Voraussetzungen
- § 1 LkSG · Anwendungsbereich und Beschäftigtenzählung
- EU-Kommission · überarbeitete ESRS und freiwilliger Standard, 03.07.2026
- BAFA · aktuelle Hinweise zur Berichtspflicht und Verwaltungspraxis
Methodikversion 1.1 · geprüft am 01.10.2026 · FRANKEN-CONSULTING. Eigene Orientierungsindizes und Modellannahmen sind im Methodikabschnitt ausdrücklich gekennzeichnet.